Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Unsere Internetseite ist so gestaltet, dass sie möglichst vielen Menschen zugänglich ist. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 zu erfüllen. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass alle Nutzerinnen und Nutzer unsere Inhalte ohne Schwierigkeiten nutzen können. Zudem orientieren wir uns an den Vorgaben des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG), um die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu gewährleisten.
Wir setzen Maßnahmen um, um die Zugänglichkeit zu verbessern, wie z.B. klare Strukturierung, alternative Textbeschreibungen für Bilder, ausreichende Farbkontraste und die Nutzung von Tastatursteuerung. Weiterhin verwenden wir auf unserer Webseite das Tool Eye-Able ® Assist der Firma Web Inclusion GmbH, um eine barrierereduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Die gesamte Umsetzung ist in fortwährender Bearbeitung.
Konformitätsstatus
Teilweise konform
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die Fahrpläne als PDF-Dateien sowie der Abschnitt Geschichte (30 Jahre VTF).
An der Behebung des Problems wird gearbeitet.
Barrierefreie Alternativen:
Bitte nutzen Sie anstatt der Fahrpläne die VBB-Fahrplanauskunft.
Bewertungsmethode
Die VTF mbH Teltow-Fläming hat due Barrierefreiheit dieser Webseite mit Hilfe der folgenden Maßnahmen bewertet:
Selbsteinschätzung sowie Analyse-Tool von Eye-Able
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Webseite.
Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH
Forststraße 16
14943 Luckenwalde
Telefon: 03371 628112
info@vtf-online.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens unzufrieden sind oder innerhalb von drei Wochen keine Rückmeldung über die oben genannte Kontaktmöglichkeit erhalten haben, können Sie eine Beschwerde bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg einreichen. Diese Stelle ist beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Landesbehindertenbeauftragte, eingerichtet.
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, um die in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Maßnahmen und Regelungen überprüfen zu lassen. Die Durchsetzungsstelle prüft den Antrag inhaltlich und auf rechtliche Korrektheit. Im Einzelfall kann sie eine technische Überprüfung bei der zuständigen Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg anordnen.
Die Aufgabe der Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV besteht darin, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg im Bereich der IT-Barrierefreiheit zu klären. Das Verfahren ist kostenlos, und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, helfe ich Ihnen gern weiter!
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt geprüft.